Piercing Kissen, Ohrkissen mit zwei Ohrlöchern
Ohrkissen mit zwei Ohrlöcher Preis 29,90 € per Stück incl.19% USt
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Ohrkissen ohne Deko! Wir liefern nur das Ohrenkissen. Schnell bestellen bevor alle weg sind.
Preis 29,90€ kein Porto keine Verpackungskosten
Ohrenkissen mit zwei Löchern
Ohrkissen hellgrau
Ohrkissen mit zwei Löchern
Ohrenkissen hellgrau mit zwei Ohrlöchern ohne Zubehör ohne Deko
Preis:
29,90 €
Enthaltene Mehrwertsteuer 19 %
4,77 €
AGB
AGB: Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der:
Rhema-Werkzeuge 69502 Hemsbach, Gleiwitzer Straße 2 („Verkäufer“)
Rücksendungen zahlt der Kunde
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Um Gewährleistung für eines unserer Produkte zu bekommen reicht auch eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an! 0049-6201-41579
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
1. Geltung der Geschäftsbedingungen: Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Käufer auch ohne ausdrückliche Zustimmung mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese gelten ausschließlich soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Jeglichen Bedingungen, oder vertragsändernden Bestimmungen des Käufers, wird widersprochen; sie werden dem Verkäufer gegenüber nur wirksam, wenn dieser den Änderungen schriftlich zustimmt. Diese Bestimmungen sind Grundlage für jegliches künftiges Einzelgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer und schließen jedwede andere Vereinbarung aus.
2. Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen, in jedem Falle jedoch bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben. Jegliche Verwertung darf nur in Zusammenarbeit mit uns erfolgen. Eigenverwertung durch den Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Technische Änderungen sowie solche, die der Verbesserung dienen, bleiben vorbehalten.
3. Preise: Die Preisangaben in der Preisliste erfolgen in EURO. Es gelten die in der jeweils letzten und damit allein gültigen Preisliste verzeichneten Preise. Der Preisliste liegen die bei ihrer Erstellung gültigen Material-/Rohstoffpreise zu Grunde. Der Verkäufer behält sich vor, die Preise bei geänderter Materialbasis anzupassen und ohne vorherige Anzeige die am Tage der Auslieferung gültigen Preise/Legierungzuschläge zu berechnen. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung und Transportkosten. Die Preise gelten für normale katalogmäßige Ausführung und Abmessung. Soweit der Besteller in seiner Bestellung hiervon abweicht, führt dies auch ohne ausdrückliche vorherige Ankündigung zu einer neuen Preisbemessung durch den Verkäufer. Soweit der Veräußerer für ein bestimmtes Produkt ein Sonderangebot gewährt, ist er daran nur gebunden, wenn das Angebot seitens des Bestellers innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Angebot angenommen wird. Danach eingehende Annahmeerklärungen führen eine Bindung nicht mehr herbei.
4. Lieferung: Keine Kosten für Porto und Verpackung. Keine Lieferung ins Auslandl. Soweit Liefertermine vereinbart werden, sind diese unverbindlich. Die Lieferfristen beginnen mit endgültigem Vertragsabschluss. Überschreitungen der unverbindlich vereinbarten Lieferfrist berechtigen zu keinerlei Ansprüchen des Bestellers oder Dritter. Soweit die Lieferfristen nicht eingehalten werden können, weil dies durch Fälle höherer Gewalt (Krieg, Streik, Betriebsstörungen etc.) nicht möglich ist, sind vereinbarte Liefertermine völlig unverbindlich und berechtigen darüber hinaus den Verkäufer dazu, in besonderen Fällen von der Ausführung der Aufträge zurückzutreten bzw. Teillieferungen vorzunehmen. Bei bruch- bzw. härteempfindlichen Werkzeugen sowie Sonderanfertigungen ist es dem Verkäufer vorbehalten, eine Über- oder Unterlieferung bis zu 10% der bestellten Menge ohne weitere Vereinbarung vorzunehmen.
5. Zahlung per PayPal, Barzahlung bei Abholung. Schecks und Wechseln werden nicht angenommen. Einzug nicht möglich.
6. Gefahrenübergang/Transport: Der Übergang der Gefahr bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 446 und 447 BGB. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Rechnung des Käufers. Auf Wunsch des Käufers wird die Sendung durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.
7. Verpackung: Die Verpackungskosten werden nicht berechnet.
8. Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit der Verkäufer Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährung von Verbraucherkrediten Anwendung finden oder der Rücktritt ausdrücklich durch den Verkäufer schriftlich erklärt wird. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet dieser sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt er das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, ihm nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt er das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Käufer verwahrt das Miteigentum für ihn. Der Käufer darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich davon zu schriftlich benachrichtigen und ihm alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung seiner Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum des Verkäufer hinzuweisen. Erhebt der Verkäufer Klage gem. § 771 ZPO und ist der Dritte nicht in der Lage, ihm die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten dieser Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
9. Rücktritt: Nimmt der Käufer den Liefergegenstand nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung zu setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Auftragsausführung ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.
Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, beläuft sich dieser auf 20% des Auftragspreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
10. Stornierung: Storniert der Käufer den Vertrag, bedarf es zur Gültigkeit der Stornierung der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Soweit die Zustimmung erteilt wird, hat der Käufer dem Verkäufer sämtliche bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen. In diesem Fall bleiben die vom Verkäufer gefertigten Zeichnungen, Modelle usw. Eigentum des Verkäufers.
11. Gewährleistung: Der Verkäufer leistet Gewähr für die zweckmäßige Konstruktion, sachgemäße Ausführung und einwandfreie Materialwahl der vom Lieferanten hergestellten oder reparierten Werkzeuge. Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass der Liefer/Kaufgegenstand nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Der Verkäufer leistet Gewähr in der Art, dass die Mängel je nach seiner Wahl entweder kostenlos beseitigt oder mangelhafte Teile ausgewechselt werden. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Kaufgegenstand selbst entstanden sind, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Verkäufer leistet keine Gewähr für solche Mängel, die durch fehlerhafte Behandlung, unsachgemäße Handhabung, eigenmächtige Veränderung oder falsche Anwendung entstehen. Soweit seitens des Käufers Beanstandungen gelten gemacht werden, sind die beanstandeten Teile zum Zwecke der Prüfung mit genauen Angaben über die Einsatzbedingungen kostenlos an den Verkäufer einzusenden. Musterzeichnung und sonstige Unterlagen, die zur Ausführung von Aufträgen seitens des Käufers zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Besitz des Verkäufers. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 4 Monate. Die Rückgabe erfolgt nur nach ausdrücklichem Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten.
12. Mängelrügen: Den Käufer trifft eine unverzügliche Untersuchungspflicht. Mängelanzeigen müssen schriftlich mit Begründung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware vorgebracht werden; maßgeblich ist der Zugang beim Verkäufer. Zeigt sich später ein Mangel, der durch die üblichen
Untersuchungsmethoden nicht bei Wareneingang zu erkennen ist (verdeckter Mangel), hat der Käufer den verdeckten Mangel unverzüglich, spätestens aber 5 Tage nach Kenntniserlangung anzuzeigen.
Mängelanzeigen nach diesen Fristen oder unter Missachtung der vereinbarten Form können Rechte des Käufers nicht mehr auslösen.
13. Rücksendungen: Angaben des Verkäufers zum Widerrufs- oder Rückgaberecht:
Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer/Kunde
Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw.hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben kontaktieren Sie uns:
Rhema-Werkzeuge, Gleiwitzer Str 2, Hemsbach
Rufen Sie uns an: Telefonnummer: 06201-41579
oder schreiben uns eine E-Mail
Rhema-Werkzeuge 69502 Hemsbach, Gleiwitzer Straße 2 („Verkäufer“)
Rücksendungen zahlt der Kunde
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Um Gewährleistung für eines unserer Produkte zu bekommen reicht auch eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an! 0049-6201-41579
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
1. Geltung der Geschäftsbedingungen: Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Käufer auch ohne ausdrückliche Zustimmung mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese gelten ausschließlich soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Jeglichen Bedingungen, oder vertragsändernden Bestimmungen des Käufers, wird widersprochen; sie werden dem Verkäufer gegenüber nur wirksam, wenn dieser den Änderungen schriftlich zustimmt. Diese Bestimmungen sind Grundlage für jegliches künftiges Einzelgeschäft zwischen Verkäufer und Käufer und schließen jedwede andere Vereinbarung aus.
2. Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen, in jedem Falle jedoch bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben. Jegliche Verwertung darf nur in Zusammenarbeit mit uns erfolgen. Eigenverwertung durch den Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Technische Änderungen sowie solche, die der Verbesserung dienen, bleiben vorbehalten.
3. Preise: Die Preisangaben in der Preisliste erfolgen in EURO. Es gelten die in der jeweils letzten und damit allein gültigen Preisliste verzeichneten Preise. Der Preisliste liegen die bei ihrer Erstellung gültigen Material-/Rohstoffpreise zu Grunde. Der Verkäufer behält sich vor, die Preise bei geänderter Materialbasis anzupassen und ohne vorherige Anzeige die am Tage der Auslieferung gültigen Preise/Legierungzuschläge zu berechnen. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung und Transportkosten. Die Preise gelten für normale katalogmäßige Ausführung und Abmessung. Soweit der Besteller in seiner Bestellung hiervon abweicht, führt dies auch ohne ausdrückliche vorherige Ankündigung zu einer neuen Preisbemessung durch den Verkäufer. Soweit der Veräußerer für ein bestimmtes Produkt ein Sonderangebot gewährt, ist er daran nur gebunden, wenn das Angebot seitens des Bestellers innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Angebot angenommen wird. Danach eingehende Annahmeerklärungen führen eine Bindung nicht mehr herbei.
4. Lieferung: Keine Kosten für Porto und Verpackung. Keine Lieferung ins Auslandl. Soweit Liefertermine vereinbart werden, sind diese unverbindlich. Die Lieferfristen beginnen mit endgültigem Vertragsabschluss. Überschreitungen der unverbindlich vereinbarten Lieferfrist berechtigen zu keinerlei Ansprüchen des Bestellers oder Dritter. Soweit die Lieferfristen nicht eingehalten werden können, weil dies durch Fälle höherer Gewalt (Krieg, Streik, Betriebsstörungen etc.) nicht möglich ist, sind vereinbarte Liefertermine völlig unverbindlich und berechtigen darüber hinaus den Verkäufer dazu, in besonderen Fällen von der Ausführung der Aufträge zurückzutreten bzw. Teillieferungen vorzunehmen. Bei bruch- bzw. härteempfindlichen Werkzeugen sowie Sonderanfertigungen ist es dem Verkäufer vorbehalten, eine Über- oder Unterlieferung bis zu 10% der bestellten Menge ohne weitere Vereinbarung vorzunehmen.
5. Zahlung per PayPal, Barzahlung bei Abholung. Schecks und Wechseln werden nicht angenommen. Einzug nicht möglich.
6. Gefahrenübergang/Transport: Der Übergang der Gefahr bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 446 und 447 BGB. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Rechnung des Käufers. Auf Wunsch des Käufers wird die Sendung durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.
7. Verpackung: Die Verpackungskosten werden nicht berechnet.
8. Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit der Verkäufer Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährung von Verbraucherkrediten Anwendung finden oder der Rücktritt ausdrücklich durch den Verkäufer schriftlich erklärt wird. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet dieser sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt er das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, ihm nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt er das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Käufer verwahrt das Miteigentum für ihn. Der Käufer darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich davon zu schriftlich benachrichtigen und ihm alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung seiner Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum des Verkäufer hinzuweisen. Erhebt der Verkäufer Klage gem. § 771 ZPO und ist der Dritte nicht in der Lage, ihm die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten dieser Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
9. Rücktritt: Nimmt der Käufer den Liefergegenstand nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung zu setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Auftragsausführung ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.
Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, beläuft sich dieser auf 20% des Auftragspreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
10. Stornierung: Storniert der Käufer den Vertrag, bedarf es zur Gültigkeit der Stornierung der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Soweit die Zustimmung erteilt wird, hat der Käufer dem Verkäufer sämtliche bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen. In diesem Fall bleiben die vom Verkäufer gefertigten Zeichnungen, Modelle usw. Eigentum des Verkäufers.
11. Gewährleistung: Der Verkäufer leistet Gewähr für die zweckmäßige Konstruktion, sachgemäße Ausführung und einwandfreie Materialwahl der vom Lieferanten hergestellten oder reparierten Werkzeuge. Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass der Liefer/Kaufgegenstand nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Der Verkäufer leistet Gewähr in der Art, dass die Mängel je nach seiner Wahl entweder kostenlos beseitigt oder mangelhafte Teile ausgewechselt werden. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Kaufgegenstand selbst entstanden sind, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Verkäufer leistet keine Gewähr für solche Mängel, die durch fehlerhafte Behandlung, unsachgemäße Handhabung, eigenmächtige Veränderung oder falsche Anwendung entstehen. Soweit seitens des Käufers Beanstandungen gelten gemacht werden, sind die beanstandeten Teile zum Zwecke der Prüfung mit genauen Angaben über die Einsatzbedingungen kostenlos an den Verkäufer einzusenden. Musterzeichnung und sonstige Unterlagen, die zur Ausführung von Aufträgen seitens des Käufers zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Besitz des Verkäufers. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 4 Monate. Die Rückgabe erfolgt nur nach ausdrücklichem Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten.
12. Mängelrügen: Den Käufer trifft eine unverzügliche Untersuchungspflicht. Mängelanzeigen müssen schriftlich mit Begründung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware vorgebracht werden; maßgeblich ist der Zugang beim Verkäufer. Zeigt sich später ein Mangel, der durch die üblichen
Untersuchungsmethoden nicht bei Wareneingang zu erkennen ist (verdeckter Mangel), hat der Käufer den verdeckten Mangel unverzüglich, spätestens aber 5 Tage nach Kenntniserlangung anzuzeigen.
Mängelanzeigen nach diesen Fristen oder unter Missachtung der vereinbarten Form können Rechte des Käufers nicht mehr auslösen.
13. Rücksendungen: Angaben des Verkäufers zum Widerrufs- oder Rückgaberecht:
Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer/Kunde
Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw.hat.
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